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Winterdienst

Wenn andere noch schlafen, ist Ihr Weg schon beräumt!

Ihr zuverlässiger Dienstleister auch im Winter

Jedes Jahr zum Winter kommt es durch Schneefall und Eisbildung zu glättebedingten Unfällen und somit auch zu der nicht selten erst von Gerichten zu entscheidenden Frage, wer und in welchem Umfang für einen eingetretenen Schaden haftet.

Die jeweils zuständige Gemeinde trägt grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht. In aller Regel überträgt sie diese Pflicht per Satzung auf die Hauseigentümer.

In der weiteren Folge können Hauseigentümer ihre Räum- und Streupflicht durch entsprechende Regelungen im Mietvertrag oder durch die Hausordnung auf den oder die Mieter übertragen. Kommt ein Mieter der übertragenen Pflicht nicht nach, so haftet er für eingetretene Schäden – beispielsweise bei einem durch Glatteis verursachten Sturz.

Lassen Sie es gar nicht soweit kommen.
Wir übernehmen für Sie zuverlässig die Schneeräumung und das Abstumpfen der Gehwege.